In das Deutsche #Grundgesetz soll ein Benachteiligungsverbot aufgrund „sexueller Identität“ aufgenommen werden. Was für viele so klingt, als sei dies für #Lesben, #Schwule und #Bisexuelle eine Verbesserung, ist das Gegenteil. Es fällt auf: nicht die „sexuelle Orientierung“ soll geschützt werden, diese würde sich immerhin an der materiellen Realität des Geschlechts orientieren. Nein, geschützt werden soll etwas, was – für die Aufnahme in ein Gesetz – völlig uneindeutig, weich und offen definiert und durch reine Selbsterklärung „feststellbar“ ist: #sexuelleIdentität. Sollte diese #Verfassungsänderung durchgehen, wird es unmöglich sein, Menschen, die Ansprüche aufgrund von Fantasie-Identitäten aber auch aufgrund von Paraphilien erheben, in ihre Schranken zu weisen. Darunter leiden LGB in mehrerer Hinsicht: 1. Wieder einmal werden Homo- und Bisexuelle als Trojanisches Pferd missbraucht, um der Gesellschaft Genderideologie-getriebene Regeln aufzudrücken, welche in ihrem Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen: Gleichstellungspolitik ist beendet, Frauenräume faktisch abgeschafft, wenn jeder Mann unter Berufung auf eine „Identität als Frau“ Zutritt verlangen kann, Meinungsfreiheit wird massiv eingeschränkt, wenn ein Mann nicht mehr als „Mann“, eine Frau nicht mehr als „Frau“ bezeichnet werden darf. 2. Genauso wenig können sich seit Einführung des #Selbstbestimmungsgesetz Schwule und Lesben dagegen wehren, wenn ihre gleichgeschlechtlich ausgelegten Treffen, Organisationen oder Strukturen von Personen des Gegengeschlechts aufgesucht oder genutzt werden. Wir Leben in Zeiten, da ermöglicht DER STAAT PER GESETZ, dass Schwule bzw. schwule Organisationen mit Diskriminierungsklagen überzogen werden können, wenn sie Personen weiblichen Geschlechts z.B. aus einer Selbsterfahrungskurs für Schwule, aus einer Schwulensauna oder aus einem Schwulendarkroom ausschließen. Wir Leben in Zeiten, da ermöglicht DER STAAT PER GESETZ, dass Lesben auf Lesbenparties oder in Dating-Apps für Frauen vorgeschrieben wird, sie dürften Personen männlichen Geschlechts nicht kategorisch aus ihren Räumen, gar ihrem Datingpool ausgrenzen, sobald diese Männer eine „Lesbenidentität“ für sich reklamieren. Kurz, DER STAAT zwingt Homosexuelle dazu, ihre eigene sexuelle Orientierung zu verleugnen! 3. Gesetze, die auf #SelfID (Selbstidentifikation) von Geschlecht beruhen, wie das #Selbstbestimmungsgesetz, zwingen unter Strafandrohung ALLE Menschen dieses Landes dazu, ihre Bezeichnung „Mann“ oder „Frau“ der Anweisung des Gegenüber zu unterwerfen, ihre eigene auf der Biologie basierende Wahrnehmung zu verleugnen. Die geplante #Grundgesetzänderung wiederum bietet den TQ+ Aktivisten die Gelegenheit Genderidentitätsideologie im Fundament deutscher Rechtsprechung zu verankern. Die deutsche Verfassung bekäme eine #Orwell’sche Dimension! Und die völlig erwartbare zunehmende Ablehnung der breiten Bevölkerung gegen diese Art der Bevormundung, erst recht wenn grundgesetzlich verankert, wird sich pauschal auch gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle richten, weil man uns durch die Zwangsgruppierung im Akronym LGBTQ+ mitverantwortlich machen wird. Noch steht das #Selbstbestimmungsgesetz für sich, und mit ein bisschen politischem Mut kann es in einfacher Mehrheit durch den Bundestag wieder abgeschafft oder entschärft werden. Sollte aber die „sexuelle Identität“ es in Artikel 3 des Grundgesetzes schaffen, wird auch das Selbstbestimmungsgesetz geradezu unantastbar. Die LGB Alliance Deutschland ruft daher alle Lesben, Schwulen und Bisexuellen auf, sich laut und deutlich gegen die geplante Verfassungsänderung zu stellen. Macht Euren Abgeordneten Mut zum Widerstand gegen eine grundgesetzliche Vorgabe, „des Kaisers neue Kleider“ zu lobpreisen. Wir schließen uns der Kampagne #GrundgesetzSchützen an und bitten auch Euch um Eure Unterschrift und Weiterverbreitung: https://grundgesetz-schuetzen.de/
Diese Grundgesetzänderung ist NICHT im Interesse von Lesben, Schwulen und Bisexuellen!
