Homosexuellenkonversion im Europa des 21. Jahrhunderts?

Im Dezember 2025 verabschiedete der Europaratsausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung einstimmig einen Resolutionsentwurf, der ein europaweites „Verbot von Konversionspraktiken“ fordert, die darauf abzielen, „die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck einer Person zu verändern, zu unterdrücken oder zu verdrängen.“

Was auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht für LGB klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ihr Gegenteil: Die Förderung von Homosexuellenkonversion!

Wir haben heute jedem der 37 deutschen Delegierten, die am 29. Januar 2026 im Europarat in Straßburg über diese Resolution abstimmen, eine Nachricht gesendet , warum wir die Einbeziehung von „Geschlechtsidentität“ in ein Verbot von „Konversionspraktiken“ für einen schwerwiegenden Fehler halten, weshalb wir sie bitten, die Resolution abzulehnen.

Hier veröffentlichen wir die etwas ausführlichere Version unserer Botschaft an die deutschen Delegierten des Europarats:

Die Resolution „For a ban on conversion practices“ klingt zunächst so, als sei sie insbesondere für Nicht-Heterosexuelle ein Fortschritt. Lassen Sie sich aber von uns als Vertretung vieler Schwuler, Lesben und Bisexueller im deutschsprachigen Raum versichern: Mit einer Verabschiedung dieser Resolution würden Sie Homo- und Bisexuellen einen Bärendienst erweisen.

Das Problem hier ist die Nennung von Geschlechts- bzw „Genderidentität“ („gender identity“) und Geschlechts- bzw „Genderausdruck“ („gender expression“)  im selben Atemzug mit sexueller Orientierung.  

Es wird behauptet „Geschlechtsidentität“ und „Geschlechtsausdruck“ seien ebenso wie sexuelle Orientierung angeboren und unveränderlich, und eine Infragestellung, gar Problematisierung der ersteren beiden sei im Grunde dasselbe wie die früher häufige Pathologisierung von Homosexualität.

Was damit ganz offensichtlich erreicht werden soll, ist eine Zementierung genderideologischer Glaubenssätze, allen voran der, dass das „wahre“ Geschlecht eines Menschen jenes sei, mit dem sich der Mensch „identifiziere“, also das „gefühlte Geschlecht“, nicht das anatomisch-faktische. Gleichzeitig wird quasi zum Grundrecht erhoben, dass faktenwidrige Behauptungen über das eigene Geschlecht von anderen (einschließlich Eltern, Erzieher, Berater, Therapeuten) unwidersprochen akzeptiert werden müssen. Schließlich läuft es darauf hinaus, dass der Körper nach Belieben an die behauptete „Geschlechtsidentität“ angepasst werden soll, wobei therapeutische Fachkräfte zu Erfüllungsgehilfen degradiert werden, um die ersehnte Körpermodifikationen von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen.

Warum betrifft dies Lesben, Schwule und Bisexuelle besonders?

Weil Kinder und Jugendliche, die eine homo- oder bisexuelle Orientierung entwickeln, überproportional oft als gender-non-konform auffallen. Ihr nicht den stereotypen Erwartungen an Jungen und Mädchen entsprechendes Erleben und Verhalten löst häufig eine subtile, mitunter auch offene Irritation ihres Umfelds aus. Dies wiederum erzeugt bei den betroffenen Jugendlichen häufig Gefühle von Unbehagen („Dysphorie“), Nichtzugehörigkeit und persönlicher „Falschheit“.

Die vom Umfeld signalisierte und von Kindern internalisierte vermeintliche „Diskrepanz“ zwischen Verhalten einerseits und Geschlecht/Körper andererseits kann gemäß Genderidentitätsideologie angeblich durch „Angleichung“ des Körpers an die „Genderidentität“ heilsam aufgelöst werden.

So werden homosexuelle (junge) Männer in vermeintlich heterosexuelle (junge) Frauen verwandelt bzw. werden umgekehrt (junge) Lesben vermeintlich zu (jungen) Heteromännern. Das ist Homosexuellenkonversion in ihrer offensichtlichsten Form!

Anstatt also eine Gesellschaft zu fördern, in der es egal ist, ob Menschen rollen-konform oder eben -non-konform (z.B. homosexuell) leben, sollen Sie als Delegierte zur Leitlinie für Europa erklären, dass Eltern, Therapeutinnen und Therapeuten, Beraterinnen und Berater, Lehrkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte Kinder und Jugendliche NICHT dabei unterstützen dürfen, dass diese Frieden damit schließen, wenn sie sexistischen Rollenerwartungen nicht entsprechen können oder wollen. Eine solche Unterstützung dabei, die eigene Nicht-Konformität, ggf. Homosexualität zu akzeptieren anstatt den eigenen Körper in eine konforme, heterosexuelle Imitation des Gegengeschlechts zu transitionieren, wird mit der vorliegenden Resolution als angebliche „Konversionspraxis“ verurteilt.

Homosexualität ist ebenso wenig behandlungsbedürftig wie andere Ausdrücke von Gender-Nonkonformität. Kinder und Jugendliche, die sich nach Bestätigung ihrer „Gender Identity“ und nach medikamentös und/oder chirurgisch herbeigeführter Körpermodifikation sehnen, sollten unserer Meinung nach explorativ, ergebnisoffen, evidenzbasiert, ideologiefrei und an der Realität orientiert unterstützt werden. Sie sollten nicht (unter Androhung von Strafen bei Unterlassung) rein affirmativ „beraten“ werden.

Dazu kommt, dass Therapeutinnen und Therapeuten mit einem Zwang zur rein affirmativen „Behandlung“ einer vermeintlich problematischen „Diskrepanz“ zwischen „Geschlechtsidentität“ und Anatomie faktisch nicht den fachlichen Auftrag erfüllen können, ggf. auch fürsorglich-kritisch nach Ursachen für das Unbehagen zu suchen.