Stellungnahme zu einem am 19.05.2021 geplanten „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes (TSG) und Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes“ durch die Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP
LGB Alliance ist eine internationale Organisation mit Vertretungen in mittlerweile 16 Ländern, die die Rechte von Lesben, Schwulen (gay) und bisexuellen Menschen (LGB) basierend auf dem biologischen Geschlecht eines Menschen vertreten. Mit der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes werden die Rechte von LGB unmittelbar bedroht.
Mit einem Selbstbestimmungsgesetz nach den Entwürfen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist nicht mehr das Geschlecht eines Menschen allein relevant sondern auch eine objektiv nicht feststellbare Geschlechtsidentität. Jeder Mensch kann dann mit einem Behördengang sein bei der Geburt festgestelltes Geschlecht durch eine gefühlte Geschlechtsidentität ersetzen lassen. Diese Änderung des Geschlechtseintrages kann nach Bündnis 90/Die Grünen jährlich erfolgen.
Sexuelle Orientierungen basieren aber auf dem Geschlecht eines Menschen und dem seines Partners bzw. Partnerin. Durch die rechtliche Einführung einer subjektiven Geschlechtsidentität kommt es zu einem Rechtskonflikt mit dem objektiven Geschlecht. Daher lehnen wir als LGB Alliance Deutschland die Einführung eines solchen Selbstbestimmungsgesetzes ab.
Bereits seit einigen Jahren stehen vor allem Lesben unter Druck, heterosexuelle Männer, die sich als „lesbische Transfrauen“ identifizieren, als Sexualpartner zu akzeptieren. Gleichgeschlechtliche Beziehungen definieren sich aber über das Geschlecht, nicht über Geschlechtsidentität. Lesben, Schwule und Bisexuelle sehen sich mittlerweile einer massiven Diskriminierung aus der LGBTIQ+ Community ausgesetzt, die wir als Homophobie 2.0 bezeichnen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass nach Entscheidung des BVerfG vom 11. Jan 2011 genitalverändernde Maßnahmen nicht mehr er forderlich sind für eine Personenstandsänderung. Demzufolge sehen wir uns mit irreführenden Wortgebilden konfrontiert wie „weiblicher Penis“ und „männliche Vulva“ sowie mit angeblichen Transphobievorwürfen, deren Inhalt aber in der Realität unsere sexuellen Orientierungen verunglimpft. Mit der Einführung eines solchen Selbstbestimmungsgesetzes würde die Diskriminierung von uns LGBs auch noch rechtlich unterstützt.
Siehe: Screenshots von Diskriminierung von Lesben in sozialen Netzwerken von Seiten der queeren Community (Get the L Out)
Von den Befürwortern eines solchen Gesetzes wird suggeriert, dass das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) insgesamt verfassungswidrig sei. Dem ist nicht so. Das BVerfG hat lediglich Teile des TSG als verfassungswidrig beurteilt; aber 2011 und 2017 festgestellt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn nach §4 Abs. 3 TSG die Voraussetzungen des Namens- und Personenstandwechsels (§1 Abs.1 und §8 Abs.1 TSG) mit Anforderungen durch den Gesetzgeber nach zwei unabhängigen Gutachten verknüpft sind. Mit dem Wegfall einer psychologischen Begutachtung würde somit der letzte Missbrauchsschutz entfallen.
Siehe: BVG – 1 BvR 747/17 –
Wir als LGB Alliance Deutschland lehnen ab, dass der Gesetzgeber Jugendlichen bereits mit 14 Jahren gestatten soll, ihren Geschlechtseintrag ohne elterliche Zustimmung und ohne psychotherapeutische Behandlung ändern zu lassen. Zudem lehnen wir ab, dass die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung mit Pubertätsblockern, Geschlechtshormonen und geschlechtsangleichenden Maßnahmen mit 14 Jahren erfolgen kann. Eine hohe Anzahl dieser Jugendlichen, die sich nicht geschlechtsstereotyp verhalten, outen sich später als lesbisch, schwul oder bisexuell; ein Hinweis auf erlebte und/oder internalisierte Homophobie als (Teil-) Ursache für Transitionen.
Bei 80% aller Jugendlichen mit Geschlechtsidentitätsstörungen verschwinden diese mit dem Älterwerden.
Siehe: Liz Truss confirms conversion therapy ban and consultation on “protecting the medical profession and defending freedom of speech” (Lesbian and Gay News)
It feels like conversion therapy for gay children, say clinicians (The Times)
Schweden, Finnland und Großbritannien ändern derzeit ihre gesetzlichen Richtlinien hinsichtlich Hormontherapien und geschlechtsangleichenden operativen Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen, um einen vollumfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor unnötigen medikamentösen und operativen Maßnahmen mit teilweise irreversiblen Folgen herzustellen. Die führende Kinder- und Jugendklinik in Schweden hat alle dahingehenden Behandlungen, die nicht im Rahmen medizinischer Studien stattfinden, mit dem Eingeständnis, dass sie als Ärzte keine wirklichen Kenntnisse über die Hintergründe und Ursachen der steigenden Rate an sogenannten „Transkindern“ haben, eingestellt.
Siehe: Stoppet för könskorrigering är det enda förnuftiga (schwedisch, LEDARE)
Interessanterweise lehnen Bündnis 90/Die Grünen und die FDP operative Eingriffe bei Kindern u. Jugendlichen mit einer nachweislichen intersexuellen Kondition ab (siehe zukünftigen §1631e BGB), halten aber operative Eingriffe auf Grundlage einer nicht objektiv feststellbaren Geschlechtsidentität für legitim.
Die Befürworter dieser Gesetzesentwürfe betonen, dass es keine negativen Auswirkungen auf die Grundrechte anderer Personengruppen gibt, trotz bereits existierender zahlreicher Gegenbeispiele aus anderen Ländern (USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Irland, UK, Norwegen, Mexiko etc.) mit ähnlicher Gesetzgebung.
Siehe: Seite der LGB Alliance Australia
Bzgl. Frauenquoten stellt sich dann die grundlegende Frage, ob sie nicht schlicht obsolet sind, wenn sich jeder Mann als Frau identifizieren kann und der Staat dies ohne rechtliche Beschränkungen zulässt. Bei Bündnis 90/Die Grünen selbst ist dies bereits zu beobachten, wenn transidentifizierte Männer auf bisher Frauen vorbehaltenen Listenplätzen kandidieren.
Siehe: Tessa Ganserer könnte erste Transfrau im Bundestag werden (RND)
Wir fragen Sie: Ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann erreicht, wenn ein Gremium je zur Hälfte aus Männern und „Transfrauen“ besteht? Welcher Statistik, die das Geschlecht einer Person erfasst, könnte man dann noch trauen? In Großbritannien stieg die Kriminalitätsrate von Frauen scheinbar plötzlich, als Zugangsbeschränkungen für eine Änderung des Geschlechtseintrages wegfielen.
Siehe: GENDER CRITICAL QR CODE PROJECT
Warum werden transidentifizierte Männer („Transfrauen“) für Erfolge im Frauensport gefeiert, transidentifizierte Frauen („Transmänner“) dafür, dass sie Kinder gebären? Die Biologie eines Menschen lässt sich modifizieren, aber nicht ändern. Niemand kann sein Geschlecht ändern. Eine subjektive Geschlechtsidentität kann keine juristische Grundlage darstellen.
Wir wissen als LGBs, dass viele heterosexuelle Menschen nicht zuhören, wenn es um LGBTIQ+ Themen geht, weil sie denken, es beträfe sie nicht; oder sie nehmen an, bedingungslos zustimmen zu müssen als Zeichen ihrer Toleranz. Hier geht es aber darum, rechtliche Konsequenzen für alle Personengruppen zu bedenken. Und auch wir Lesben, Schwule und Bisexuelle sind Minderheiten, deren Rechte von einem solchen Gesetz betroffen wären.
Darüber hinaus betrifft es aber auch heterosexuelle Menschen genauso wie uns LGBs, denn hier geht es um die grundsätzliche Definition von Geschlecht und die rechtlichen Auswirkungen einer Definitionsänderung zugunsten einer Geschlechtsidentität auf jeden von uns.
Die Ausdehnung von Rechten einer Personengruppe darf nicht zulasten der Rechte anderer Personengruppen gehen. Im Sinne der praktischen Konkordanz hat der Gesetzgeber dies zu berücksichtigen. Darüber hinaus fordern wir einen breiten öffentlichen Diskurs und fordern Sie auf, mit „Nein“ zu einem Selbstbestimmungsgesetz zu stimmen!
LGB Alliance Deutschland